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Jeder Schüler verpflichtet sich, die Anweisungen der Lehrer von Swiss Kitesurf zu akzeptieren und ihnen Folge zu leisten.
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Bei schlechtem Wetter oder Wind wird die Schulung an Land fortgesetzt. Ist kein Unterricht möglich, erhält der Kursteilnehmer einen Gutschein, anteilmässig den fehlenden Stunden entsprechend. Es gibt keine Bar-Rückerstattungen.
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Jeder Schüler ist für seine Handlungen haftbar. Um Deckungslücken zu vermeiden, muss der Schüler eine Versicherung über die Schule abschliessen. Diese ist jeweils im Kursgeld inbegriffen.
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Die Unfallversicherung des Schülers kommt für Unfälle auf. Kitesurfen ist ein Wagnis und die Unfallversicherung kann ihr Taggeld kürzen.
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Bei mutwilliger oder vorsätzlicher Beschädigung des Schulungsmaterials, kommt der Schüler für den Schaden auf.
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Schulungskosten müssen bei Kursbeginn bar oder per EC, Postcard bezahlt werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
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Der Schüler muss schwimmen können.
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Während des Unterrichts ist das Tragen eines Helms und einer Schwimmweste obligatorisch.
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Die Schulungszeiten werden kurzfristig je nach Wind- und Wetterlage festgelegt.
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Annullierungen müssen mindestens 1 Woche vor Kursbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Annullationen werden mit einem Unkostenbeitrag von 30 % der Schulungskosten eingefordert. Annullationen später als 24 Stunden vor Kursbeginn werden nicht akzeptiert und mit dem vollen Kursgeld in Rechnung gestellt.
(Bei Kitecamps im Ausland gelten spezielle Annullationsbedingungen.)
- Die Swiss Kitesurf GmbH lehnt bei Unfällen jede Haftung ab.